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Als Erben setzte der Reichsgraf v. Barfuß (+1741) den Kriegskommissar Johann
Christian Pech und den Kammerrat Carl Wilhelm (Löwenberger) von Schönholtz ein,
die sich dahin einigten, daß der letzte beide Güter übernimmt, aber auch die
Schulden des Reichsgrafen v. Barfuß. Diese dürften nicht gering gewesen sein,
da Pech von seinem Miterben nur 4200 Tlr. erhält, von denen sogar nur 200 Tlr.
bar ausgezahlt werden, der Rest von 4000 Tlr. als Hypothek stehen bleibt 275).
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Anmerkung 275) Pr. Br. Rep. 37 Ragow mit Merz 2,3 u. 26, bzw. 2,1 u. 2,2 für Ragow A
bzw. Merz mit Ragow B und 2,7 für "Erben des Reichsgf. v. Barfuß" sowie
für 1887 das Findbuch zu Rep. 37 Ragow mit Merz.
Genealogie, Heft 3/1975
Familienarchiv PECH QK-0029